Voraussetzungen
Zur Theorieprüfung können Sie jederzeit ohne Vorbedingungen antreten.
Zwischen der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung und der darauffolgenden Praxisprüfung sind maximal 3 Jahre vorgesehen.
Hier eine kurze Übersicht über die Praxis-Erfahrung, die von Ihnen vor der Praxisprüfung nach JachtVO erwartet werden:
Praxis auf Segeljachten |
Praxis auf Motorjachten |
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FB1 |
50 Seemeilen |
50 Seemeilen |
FB2 |
500 Seemeilen 3 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen |
300 Seemeilen 3 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen |
FB3 |
1500 Seemeilen |
1000 Seemeilen davon 250sm als Schiffsführer 5 Nachtfahrten und 5 Nachtansteuerungen |
FB4 |
3500 Seemeilen |
2500 Seemeilen davon 750sm als Schiffsführer 5 Nachtfahrten und 5 Nachtansteuerungen |
Weitere Anforderungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB2,FB3,FB4
- Vollendetes 16. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB1
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen
- Erste Hilfe Kurs (16h)
Details sind in der JachtVO nachzulesen.