Prüfungsfragen FB1
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laufende Frage 23 von 62 Fragen dieses Kapitels
Sicherheit (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)
Ist das eigene Fahrzeug mit einem anderen zusammengestoßen, so ist der Schiffsführer verpflichtet, … [#463]
☛ hier sind drei Antworten richtig
| sofort in den Ausgangshafen zurückzukehren. |
| die Stelle eines evtl. gesunkenen Fahrzeugs behelfsmäßig zu kennzeichnen. |
| vor dem Entfernen vom Unfallort alle erforderlichen Schiffsdaten mit dem Kollisionsgegner auszutauschen. |
| so lange am Unfallort zu bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist und den Unfall zu verklaren. |



