Prüfungsfragen FB3

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 Jachtbau/Schiffstechnik FB3

Welche Abmessungen werden nach JachtVO zur Ermittlung der Bruttoraumzahl (BRZ) herangezogen? [nr.109]

Länge in Meter [m], dh. Länge am Oberdeck von Vorderkante Vorsteven bis Hinterkante Spiegel
Rumpftiefe in Meter [m] auf der Hälfte der Länge L, von Oberkante Kiel bis zur Unterkante Oberdeck einschließlich Bucht auf Mitte Rumpf
Größte Breite in Meter auf Außenkante Außenhaut, an der breitesten Stelle, ohne Scheuerleisten
Verdrängung (Gewicht in Tonnen) bei leeren Tanks
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